Nur nach der Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen - JaS, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 25. März 2021, Az. IV4/0113.01- 3/404 staatlich geförderten JaS-Fachkräften kann ein Platz in der genannten Fortbildung gewährt werden.
- Ich bestätige in Vertretung des oben genannten Trägers, dass wir für die benannte JaS-Fachkraft und die benannte JaS-Stelle eine Personalkostenpauschale aus der Förderung nach der Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen - JaS erhalten.
- Mir ist bekannt, dass sich der Anspruch der benannten JaS-Fachkraft auf die Teilnahme an der Fortbildung „Basiswissen JaS: Jugendsozialarbeit an Schulen: 'Gemeinsam... geht's besser!'" auf den Bezug der JaS-Förderung des StMAS begründet. Bei Anmeldung nicht geförderter JaS-Fachkräfte behält sich das ZBFS-Bayerische Landesjugendamt vor, Ausfallkosten für einen nicht nach zu besetzenden Platz in Rechnung zu stellen.
- Alle zuwendungsrelevanten Kriterien werden von der benannten JaS-Fachkraft und der zugehörigen JaS-Stelle erfüllt und das Bewilligungsverfahren ist abgeschlossen (falls eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, liegt diese bereits vor).