Nur nach der Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen - JaS, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 25. März 2021, Az. IV4/0113.01- 3/404 staatlich geförderten JaS-Fachkräften kann ein Platz in der genannten Fortbildung gewährt werden.