Orientierung und Kompetenzen für die Fachberatung im Kinderschutz nach § 8a Abs. 1, 4 und 5, § 8b Abs. 1 SGB VIII, § 4 Abs. 2 KKG und 5 Abs. 1 KKG (K 21/26)
Kursdetails
Kurs | Orientierung und Kompetenzen für die Fachberatung im Kinderschutz nach § 8a Abs. 1, 4 und 5, § 8b Abs. 1 SGB VIII, § 4 Abs. 2 KKG und 5 Abs. 1 KKG |
Leitung | Frau Ulrike Tremmel Frau Kirsten Prange |
Zeitraum | 14.09.2026 — 18.09.2026 |
Status | bestätigt |
Kategorie | Allgemeine Fachfortbildungen (K) |
Freie Plätze | buchbar |
Preis | 820,00 € |
Bei Rückfragen zum Kurs | fortbildungsverwaltung@zbfs.bayern.de |
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In dieser Fortbildung lernen Sie die Rahmenbedingungen für eine qualifizierte Fachberatung im Kinderschutz durch eine insoweit erfahrene Fachkraft kennen.
Dazu eignen Sie sich folgende Fachkompetenzen an:
Sie kennen
- die rechtlichen und organisationsbezogenen Rahmenbedingungen für eine qualifizierte Fachberatung im Kinderschutz,
- ihre fachlichen Möglichkeiten und Grenzen bei der Beratung von Personen aus diversen beruflichen Kontexten zur Einschätzung von Gefährdungslagen,
- das Professionsverständnis, die Verantwortlichkeiten, die Handlungslogiken und Hilfsangebote der Kooperationspartner im Kinderschutz (Schule, Gesundheitshilfe, etc.),
- Risiken und Stolpersteine im institutionellen und interdisziplinären Kinderschutz.
Sie können
- gemeinsam mit der anfragenden Person die Risiken und Gefahren für das Kind herausarbeiten und sie dabei unterstützen, diese einzuordnen,
- dabei die spezifischen Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung berücksichtigen,
- den ratsuchenden Personen die rechtlichen Grundlagen im Kinderschutz in ihrer Relevanz für die jeweils erforderlichen Verfahrensschritte vermitteln,
- Fachkräfte methodisch beraten, wie sie Erziehungsberechtigte und Kinder in die Gefährdungseinschätzung und Hilfeplanung in einer verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form einbeziehen können,
- Verstrickungen und Krisen im Hilfeprozess und im Helfersystem erkennen und diese mit den Beteiligten thematisieren und reflektieren,
- einen kritischen, strukturierten Fachberatungsprozess zur Gefährdungseinschätzung und zur Entwicklung eines Schutzplans führen,
- mit Dissens im Helfersystem bzw. zwischen anfragender Fachkraft und Fachberatung umgehen.
Diese Fortbildung basiert auf folgenden Veröffentlichungen des Bayerischen Landesjugendamtes:
Fachliche Empfehlungen zur Anwendung des § 8b Abs. 1 SGB VII
Zielgruppe:
Fach- und Führungskräfte von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, die die Fachberatung im Rahmen des Schutzauftrages als insoweit erfahrene Fachkraft oder im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte übernehmen (sollen).
Voraussetzung:
Teilnahmevoraussetzungen sind aktuelle rechtliche und fachliche Kenntnisse im Kinderschutz (Instrumente der Gefährdungseinschätzung, Konzepte des Fallverstehens, Gespräche mit Eltern und jungen Menschen in Gefährdungsfällen, etc.) sowie eine mind. dreijährige Praxiserfahrung im Kinderschutz.
Hinweis:
Die Bereitschaft zum Einbringen eigener Fallbeispiele und zu Rollenspielen wird vorausgesetzt und ist fester Bestandteil des Kurses. Neben einer mehrjährigen Erfahrung im Kinderschutz sind für die Fachberatung im Kinderschutz Rollenklarheit, beraterische Kompetenzen und Kenntnisse über lokale Kooperationspartner im Kinderschutz unverzichtbar.
Kurszeiten
Wochentag | Uhrzeit |
---|---|
Montag | 13:30 - 18:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Veranstaltungsort
Bildungshaus St. Martin
Klosterhof 8
82347 Bernried
08158 255-0
zentrale@bildungshaus-bernried.de
https://www.bildungshaus-bernried.de