Kompetenzen für die Fachberatung im Kinderschutz nach § 8a Abs. 1, 4 und 5, § 8b Abs. 1 SGB VIII, § 4 Abs. 2 KKG und 5 Abs. 1 KKG (K 26/25)

Kursdetails

Kurs Kompetenzen für die Fachberatung im Kinderschutz nach § 8a Abs. 1, 4 und 5, § 8b Abs. 1 SGB VIII, § 4 Abs. 2 KKG und 5 Abs. 1 KKG
Leitung Frau Ulrike Tremmel
Frau Kirsten Prange
Zeitraum 10.02.2025 — 14.02.2025
Status bestätigt
Kategorie Allgemeine Kurse (K)
Freie Plätze buchbar
Preis 889,00 €
Bei Rückfragen zum Kurs fortbildungsverwaltung@zbfs.bayern.de
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Die Fachberatung im Kinderschutz durch eine insoweit erfahrene Fachkraft geschieht vorrangig zur Qualifizierung der Gefährdungseinschätzung im Einzelfall. Anspruchsinhaber dieser Beratung können sein: fallzuständige Fachkräfte im Jugendamt, Fachkräfte in Diensten und Einrichtungen der Jugendhilfe, Kindertagespflegepersonen, sogenannte kind- und jugendnahe Berufsgeheimnisträger, Strafgerichte sowie andere Personen die beruflich in Kontakt mit jungen Menschen stehen. Neben einer mehrjährigen Erfahrung im Kinderschutz sind für die Fachberatung im Kinderschutz Rollenklarheit, beraterische Kompetenzen und Kenntnisse über lokale Kooperationspartner im Kinderschutz unverzichtbar. 

In dieser Fortbildung eignen Sie sich folgende Fachkompetenzen an:

Sie kennen 

  • die rechtlichen und organisationsbezogenen Rahmenbedingungen für eine qualifizierte Fachberatung im Kinderschutz,
  • ihre fachlichen Möglichkeiten und Grenzen bei der Beratung von Personen aus diversen beruflichen Kontexten zur Einschätzung von Gefährdungslagen,
  • das Professionsverständnis, die Verantwortlichkeiten, die Handlungslogiken und Hilfsangebote der Kooperationspartner im Kinderschutz (Schule, Gesundheitshilfe, etc.),
  • Risiken und Stolpersteine im institutionellen und interdisziplinären Kinderschutz.

Sie können

  • gemeinsam mit der anfragenden Person die Risiken und Gefahren für das Kind herausarbeiten und sie dabei unterstützen, diese einzuordnen,
  • dabei die spezifischen Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung berücksichtigen,
  • den ratsuchenden Personen die rechtlichen Grundlagen im Kinderschutz in ihrer Relevanz für die jeweils erforderlichen Verfahrensschritte vermitteln,
  • Fachkräfte methodisch beraten, wie sie Erziehungsberechtigte und Kinder in die Gefährdungseinschätzung und Hilfeplanung in einer verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form, einbeziehen können,
  • Verstrickungen und Krisen im Hilfeprozess und im Helfersystem erkennen und diese mit den Beteiligten thematisieren und reflektieren,
  • einen kritischen, strukturierten Fachberatungsprozess zur Gefährdungseinschätzung und zur Entwicklung eines Schutzplans führen,
  • mit Dissens im Helfersystem bzw. zwischen anfragender Fachkraft und Fachberatung umgehen. 

Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, die die Fachberatung im Rahmen des Schutzauftrages als insoweit erfahrene Fachkraft oder im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte übernehmen. 

Hinweise
Teilnahmevoraussetzungen sind aktuelle rechtliche und fachliche Kenntnisse im Kinderschutz (Instrumente der Gefährdungseinschätzung, Konzepte des Fallverstehens, Gespräche mit Eltern und jungen Menschen in Gefährdungsfällen, etc.) sowie eine mind. dreijährige Praxiserfahrung im Kinderschutz.

Kurszeiten

Wochentag Uhrzeit
Montag 13:30 - 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Veranstaltungsort

Bildungshaus St. Martin
Klosterhof 8
82347 Bernried

08158 255-0
zentrale@bildungshaus-bernried.de
https://www.bildungshaus-bernried.de